Samstag, 17. Januar 2009

Post vom Anwalt

Nicole P. hat keinen Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt, es ist somit rechtskräftig.
Keinen Einspruch einlegen bedeutet die Schulden anzuerkennen. Nun folgt das, was immer folgt: Schuldneranfrage, Zwangsvollstreckung...
Die Summe ist erheblich größer geworden, und sie wird es auch weiterhin von Tag zu Tag.
Ob sie überhaupt schon realisiert hat, was sie sich angetan hat, wage ich zu bezweifeln. Es wäre vermeidbar gewesen.