Freitag, 28. März 2008

Alles hat ein Ende...

Demnächst werde ich diesen Blog beenden. Ich tue das aus freien Stücken, nicht unter Zwang.
Warum?
Weil ich meine Zeit lange genug an Menschen vergeudet habe, die nicht einmal einen Gedanken an sie lohnen.
Gerechtigkeit braucht - wie alles andere - Zeit.
Ich gebe ihr und mir die Zeit.

Samstag, 8. März 2008

Post vom Amtsgericht

32 Seiten Umfang hat das Schreiben, dass ich heute vom Amtsgericht Bremerhaven in Sachen Andrea T. gegen Rolf Schmidt bekam. Es ging um den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit gegen mich, die vier Punkte enthält:
1. Der Antragsgegner (ich) hat es zu unterlassen, über die Antragstellerin (meine Ex) im Internet zu schreiben.
2. Der Antragsgegner hat die über die Antragstellerin bereits ins Netz gestellten Äußerungen wieder herauszunehmen.
3. Der Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese einstweilige Verfügung die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 50.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
4. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

In der Begründung ist von Cyber-Stalking die Rede, und davon, dass so etwas nicht ins weltweite Netz gehört, da es Tagebücher gibt, die sogar abschließbar sind.
Weiter wird mir die Behauptung vorgeworfen, dass ich geäußert habe, die 19 Ehejahre seien für meine Ex die schlimmste Zeit ihres Lebens gewesen. Ich habe es geschrieben, das stimmt. Meine Ex hat es jedoch gesagt, und das stimmt auch, denn sonst hätte ich es nicht geschrieben.

Ich werde jetzt nicht näher auf die für mich nicht nachvollziehbare Logik der Anschuldigungen eingehen, das bringt nichts.
Wichtig für mich ist die Begründung des AG Bremerhaven, in der es auszugsweise heißt:
"Die in Aussicht genommene Klage bietet keine Aussicht auf Erfolg...
Die vorgetragenen Veröffentlichungen stellen keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin dar...
Formalbeleidigungen oder aus sich heraus herabsetzende Schmähkritik wurden nicht dargelegt...
Soweit der Antragsgegner in der Veröffentlichung behauptet, die Antragstellerin sei in der Ehe nicht treu gewesen, so stellt dies nur dann eine herabsetzende Äußerung dar, soweit sie unwahr ist. Dies wird von der Antragstellerin nicht behauptet...
Dabei ist eine Veröffentlichung von Umständen aus der Intimsphäre der Antragstellerin, welche absoluten Schutz genießt, nicht erkennbar..."

Sehr viel Energie wird hier aufgebracht, mich mundtot zu machen. Energie, die ins Leere verpufft. Hätte meine Ex diese Energie aufgebracht, mir einmal die Wahrheit zu sagen, müssten keine Anwälte und keine Gerichte beschäftigt werden, gäbe es den Blog nicht.

Wer mich so vehement am Schreiben hindern will, muss seine Gründe dafür haben. Das ist meine Logik. Und bei der bleibe ich.

Samstag, 1. März 2008

Kinderstube

Es weht der Wind ein Blatt vom Baum,
von vielen Blättern eines.
Das eine Blatt, man merkt es kaum,
denn eines ist ja keines.
Doch dieses eine Blatt allein
war Teil von unserem Leben.
Drum wird dies eine Blatt allein
uns immer wieder fehlen.

Vor einer Woche ist meine Mutter verstorben. Für meine Ex Andrea war sie immer die Mutti, und für meine Mutter war meine Ex wie eine zusätzliche Tochter. Doch jetzt hatte meine Ex - obwohl ich sie benachrichtigte - nicht einmal den Anstand, darauf zu reagieren.
Es schmerzt. Und es zeigt nicht die Spur von Moral, Anstand und Menschlichkeit.
Andrea, ich schäme mich für Dich!