Samstag, 8. März 2008

Post vom Amtsgericht

32 Seiten Umfang hat das Schreiben, dass ich heute vom Amtsgericht Bremerhaven in Sachen Andrea T. gegen Rolf Schmidt bekam. Es ging um den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit gegen mich, die vier Punkte enthält:
1. Der Antragsgegner (ich) hat es zu unterlassen, über die Antragstellerin (meine Ex) im Internet zu schreiben.
2. Der Antragsgegner hat die über die Antragstellerin bereits ins Netz gestellten Äußerungen wieder herauszunehmen.
3. Der Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese einstweilige Verfügung die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 50.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
4. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

In der Begründung ist von Cyber-Stalking die Rede, und davon, dass so etwas nicht ins weltweite Netz gehört, da es Tagebücher gibt, die sogar abschließbar sind.
Weiter wird mir die Behauptung vorgeworfen, dass ich geäußert habe, die 19 Ehejahre seien für meine Ex die schlimmste Zeit ihres Lebens gewesen. Ich habe es geschrieben, das stimmt. Meine Ex hat es jedoch gesagt, und das stimmt auch, denn sonst hätte ich es nicht geschrieben.

Ich werde jetzt nicht näher auf die für mich nicht nachvollziehbare Logik der Anschuldigungen eingehen, das bringt nichts.
Wichtig für mich ist die Begründung des AG Bremerhaven, in der es auszugsweise heißt:
"Die in Aussicht genommene Klage bietet keine Aussicht auf Erfolg...
Die vorgetragenen Veröffentlichungen stellen keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin dar...
Formalbeleidigungen oder aus sich heraus herabsetzende Schmähkritik wurden nicht dargelegt...
Soweit der Antragsgegner in der Veröffentlichung behauptet, die Antragstellerin sei in der Ehe nicht treu gewesen, so stellt dies nur dann eine herabsetzende Äußerung dar, soweit sie unwahr ist. Dies wird von der Antragstellerin nicht behauptet...
Dabei ist eine Veröffentlichung von Umständen aus der Intimsphäre der Antragstellerin, welche absoluten Schutz genießt, nicht erkennbar..."

Sehr viel Energie wird hier aufgebracht, mich mundtot zu machen. Energie, die ins Leere verpufft. Hätte meine Ex diese Energie aufgebracht, mir einmal die Wahrheit zu sagen, müssten keine Anwälte und keine Gerichte beschäftigt werden, gäbe es den Blog nicht.

Wer mich so vehement am Schreiben hindern will, muss seine Gründe dafür haben. Das ist meine Logik. Und bei der bleibe ich.